Liebe Gäste des Hostels Flensburg,
der Rat der Stadt Flensburg hat alle Beherbergungsbetriebe verpflichtet, von allen privat veranlassten Übernachtungsgästen eine sogenannte "Beherbergungsabgabe" zu erheben.
Nach der Satzung beträgt ab 01.01.2018 die Höhe der Beherbergungsabgabe 7,5 von Hundert der Bemessungsgrundlage/Person/Nacht. inkl. Umsatzsteuer.
Die Hotels haben die Beherbergungsabgabe ihren privat übernachtenden Gästen in Rechnung zu stellen und die eingenommen Beträge an die Stadt Flensburg abzuführen.
Geschäftsreisende Gäste haben die Möglichkeit, direkt bei Anreise eine Bescheinigung des Arbeitgebers vorzulegen, aus der sich der geschäftliche Anlass ergibt.
Dann wird die Beherbergungsabgabe nicht in Rechnung gestellt.
Anforderungen der Bescheinigung des Arbeitgebers
Die Bescheinigung des Arbeitgebers muss folgende Kriterien erfüllen:
- Name des Gastes bzw. der Gäste
- Zeitraum der dienstlich veranlassten Reise
- Grund der Reise
(Beispiel: "Bei dem Aufenthalt handelt es sich um eine Dienstreise im Auftrag der Firma.")
Sollten Sie eine solche Bescheinigung des Arbeitgebers trotz dienstlich veranlasster Übernachtung nicht vorlegen können, sind wir leider verpflichtet, Ihnen die 7,5 %/Person/Nacht Beherbergungsabgabe in Rechnung zu stellen. Sie haben dann allerdings die Möglichkeit, durch formloses Schreiben Ihres Arbeitgebers innerhalb von drei Monaten und Beifügung der Originalrechnung sich den Betrag von der Stadt Flensburg erstatten zu lassen.
» Arbeitgeberbestätigung herunterladen (PDF, 33KB)
» Eigenbestätigung für Selbstständige herunterladen (PDF, 34KB)
Mit gastfreundlichen Grüßen
Ihr Hostel Flensburg